Erwin Rüddel MdB

Restaurantbesuch darf nicht zum Luxus werden

Erwin Rüddel setzt sich für dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Regelung ein

Berlin / Region. - „Wenn ich mit den Betreibern gastronomischer Betriebe sowie mit Verantwortlichen des sie vertretenden Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) in meinem Wahlkreis spreche, wird klar, dass die die Branche betreffende Krise längst noch nicht überstanden ist“, erklärt der heimische CDU-Bundestagsabgeordnete Erwin Rüddel.

Der Parlamentarier konstatiert, dass es nach drei Verlustjahren in Folge den heimischen Restaurants und Hotels immer noch schlecht ergeht. So liegen die inflationsbereinigten Umsätze nach Angabe des Statistischen Bundesamtes im ersten Quartal weiterhin 12,5 Prozent unter denen des ersten Quartals 2019, also vor Ausbruch der Pandemie. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist schon jetzt die Zahl der steuerpflichtigen Unternehmen in der Branche bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen.

Dazu merkt Rüddel an, dass zahlreiche Betriebe unter dem deutlich spürbaren Fachkräftemangel leiden und von daher sogar nur verkürzte Öffnungszeiten anbieten. „Zusätzlich stellen die hohen Energiepreise und die horrenden Lebensmittelpreise die Restaurants und Cafés wirtschaftlich vor enorme Herausforderungen. Dabei war der ermäßigte Umsatzsteuersatz in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe. Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung“, befindet Rüddel.

Wie der Abgeordnete weiter ausführt, wird es dadurch in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 zu einer massiven Steuermehrbelastung kommen: „Deshalb setze ich mich für eine dauerhafte Entfristung der 7-Prozent-Regelung ein, denn der Restaurantbesuch darf für Familien und Normalverdiener nicht zum Luxus werden! Darum haben wir als Unionsfraktion im Deutschen Bundestag einen entsprechenden Vorschlag dazu gemacht, den die Ampel-Regierung leider abgelehnt hat.“

Der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie gilt bislang nur bis zum 31. Dezember 2023. Nur mit den 7 Prozent Mehrwertsteuer ist es bisher gelungen, die enormen Kostensteigerungen nicht 1:1 an die Gäste weiterzugeben. „Es wäre widersprüchlich und wettbewerbsverzerrend, frisch zubereitetes Essen in den Restaurants ab 1. Januar 2024 wieder mit 19 Prozent zu besteuern, während auf Essen zum Mitnehmen, im Supermarkt oder bei Essenslieferungen weiterhin nur 7 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden“, so der Christdemokrat.

Mit der dauerhaften Geltung von 7 Prozent Mehrwertsteuer würde der Branche zudem die Wertschätzung gezeigt, die sie in den meisten EU-Ländern schon genießt. In 23 EU-Staaten gilt bereits der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie.

„Sterben die Restaurants und Cafés, sterben auch die Innenstädte. Schließt das Gasthaus im Dorf, verschwindet auch ein Stück Heimat und Kultur“, bekräftigt Erwin Rüddel.